Sehr
geehrter Herr Schmeer,
ich beziehe mich wegen des Problems des extremen
Wasserverbrauchs und den daraus
resultierenden hohen
Nebenkosten, auf meine E-Mail
vom 31.03. des Jahres und das
darauf folgende Telefonat.
Wie es aussieht gehen sie auf meine Argument, dass die
Reparatur des Hausmeisters für
den extremen Wasserverbrauch
verantwortlich ist nicht ein und
übertragen mir die gesamte
Verantwortung.
Dies wiederum kann ich nicht akzeptieren und daher habe ich
mich bei zuständiger, fachlicher
und neutraler Stelle beraten
lassen.
Ich widerspreche hiermit der
Nebenkostenabrechnung für das
Jahr 2022 und
fordere die für das
Abrechnungsjahr 2022 zuviel
gezahlten Nebenkosten zurück.
1.
Nicht von mir zu tragender
Wasserverbrauch
Nicht in voller Höhe von mir
verursachter Wasserverbrauch
2022 1.503,83
EUR
Vergleichswert in
2021
842,08 EUR
Differenz
661,75 EUR
2.
Zu geringe Anrechnung von
Nebenkosten-Vorauszahlung
Wir hatten in 2020, wegen der
seit Ihrer Übernahme gestiegenen
Nebenkosten, meine
Nebenkostenvorauszahlung von
110,00 EUR auf 210,00 EUR
erhöht. Seitdem wurde von mir
ein Gesamtbetrag von 500,00 €
für Miete und Nebenkosten im
Monat gezahlt.
Die von Ihnen in der
Nebenkostenabrechnung für das
Jahr 2022 berücksichtigte
Vorauszahlung ist um 1.200,00 €
zu gering, da lediglich die
vorherige Vorauszahlung i.H.v.
110,00 EUR berücksichtigt
wird.
Von mir geleistete Vorauszahlung
2022 (210,00 EUR x 12
Monate) 2.520,00
EUR
In der Nebenkostenabrechnung
2022
ausgewiesen
1.320,00 EUR
Differenz
1.200,00 EUR
Die Nebenkostenabrechnung 2022
ist daher um einen Betrag von
1.861,75 EUR
zu meinen Gunsten zu korrigieren.
Über den gesamten Zeitraum seit
Erhöhung der Vorauszahlung der
Nebenkosten beträgt die
Differenz 5.200,00 €, da die
Erhöhung der
Nebenkosten-Vorauszahlung auch
in den Nebenkostenabrechnungen
der Vorjahre nicht
berücksichtigt wurde.
Wie Sie sehen ist mir somit ein
erheblicher finanzieller
Nachteil entstanden. Für 2023
erwarte ich eine realistische,
gesetzeskonforme Berechnung und
natürlich eine zeitnahe
Rückerstattung der von mir
geleisteten Vorauszahlung für
die es keine Berechtigung gibt.
Differenz auf jeden Fall vor der
Endabrechnung
1.200,00 EUR
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Zemolka